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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 194/12   

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OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 194/12 (https://dejure.org/2015,46584)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.10.2015 - 2 K 194/12 (https://dejure.org/2015,46584)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - 2 K 194/12 (https://dejure.org/2015,46584)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 Abs 3 S 1 BauGB, § 1 Abs 6 Nr 1 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 11 Abs 1 S 2 Nr 2 BauGB, § 214 Abs 1 S 1 Nr 2 Halbs 2 BauGB
    Rechenzentrum im Gewerbebetriebs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Einstufung eines Rechenzentrums als nicht erheblich belästigender Gewerbebetrieb; Umfassen des Schutzes der Wohnnutzung am Tag auch die Wahrung der Erholungsfunktion des Außenwohnbereichs; Festsetzung von Emissionskontingenten im Bebauungsplan bei der Überplanung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstufung eines Rechenzentrums als nicht erheblich belästigender Gewerbebetrieb; Umfassen des Schutzes der Wohnnutzung am Tag auch die Wahrung der Erholungsfunktion des Außenwohnbereichs; Festsetzung von Emissionskontingenten im Bebauungsplan bei der Überplanung von ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einstufung eines Rechenzentrums als nicht erheblich belästigender Gewerbebetrieb

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einstufung eines Rechenzentrums als nicht erheblich belästigender Gewerbebetrieb

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 626
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (38)

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 194/12
    Bei der Anwendung des § 8 Abs. 1 und 2 BauNVO ist gemäß § 15 Abs. 3 BauNVO eine "begrenzt typisierende" Betrachtungsweise geboten (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 24.09.1992 - BVerwG 7 C 7.92 -, NVwZ 1993, 987, RdNr. 12 in juris; Beschl. v. 02.02.2000 - BVerwG 4 B 87.99 -, NVwZ 2000, 679, RdNr. 8 in juris).

    Sofern der zu beurteilende Gewerbebetrieb dem immissionsschutzrechtlichen Verfahren unterliegt, dürfen die Regelungen der 4. BImSchV über die Genehmigungsbedürftigkeit potenziell störender Betriebe bei ihrer bauplanungsrechtlichen Beurteilung nicht vernachlässigt werden, vielmehr ist es geboten, die Vorschriften des immissionsschutzrechtlichen Verfahrensrechts zu einer sachgerechten Konkretisierung des Begriffs "nicht erheblich belästigender Gewerbebetrieb" im Sinne des § 8 Abs. 1 BauNVO heranzuziehen; denn die Tatsachen, die dieser Wertung des Verordnungsgebers zugrunde liegen, und diese Wertung selbst bilden Anhaltspunkte für die Beurteilung der Gebietsverträglichkeit; dies bringt § 15 Abs. 3 BauNVO dadurch zum Ausdruck, dass er lediglich verbietet, allein die immissionsschutzrechtlichen Einordnungen heranzuziehen (BVerwG, Urt. v. 24.09.1992, a.a.O., RdNr. 12, 15; Söfker, in: Ernst / Zinkahn / Bielenberg, BauNVO § 8 RdNr. 26).

  • BVerwG, 27.10.2010 - 4 CN 4.09

    Bebauungsplan; Auslegung; Einwendungen; Normenkontrollverfahren; Präklusion;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 194/12
    Bereits vor der Änderung des § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB durch das Gesetz vom 11.06.2013 (a.a.O.) war in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass § 47 Abs. 2a VwGO für die Zulässigkeit nur verlangt, dass der Antragsteller bei der Planaufstellung überhaupt rechtzeitig Einwendungen erhebt und jedenfalls eine dieser Einwendungen im Normenkontrollverfahren geltend macht; er ist nicht gehindert, sich im Normenkontrollverfahren auch auf solche Einwendungen zu berufen, die er zuvor nicht geltend gemacht hat (BVerwG, Urt. v. 27.10.2010 - BVerwG 4 CN 4.09 -, BVerwGE 138, 84 [86], RdNr. 12 f. , m.w.N.).

    Dagegen ist es nicht Aufgabe einer derartigen Belehrung, den Betroffenen bereits im Einzelnen darüber zu belehren, unter welchen Voraussetzungen ein späterer Normenkontrollantrag zulässig oder unzulässig sein könnte (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 27.10.2010, a.a.O., RdNr. 16).

  • BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97

    "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 194/12
    Das Emissionsverhalten von Betrieben und Anlagen kann zur planungsrechtlichen Steuerung des Immissionsschutzes prinzipiell als Eigenschaft im Sinne von § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB bauleitplanerisch geregelt werden, und dementsprechend können etwa Gewerbegebiete nach dieser Eigenschaft durch die Festsetzung von Lärmemissionskontingenten für bestimmte Flächen des Baugebiets gegliedert werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.06.2008 - BVerwG 4 BN 8.08 -, BRS 73 Nr. 12, RdNr. 7 in juris; Beschl. v. 27.01.1998 - 4 NB 3.97 -, BRS 60 Nr. 26, RdNr. 9 in juris; VGH BW, Urt. v. 09.12.2014 - 3 S 1227/12 -, juris, RdNr. 54, m.w.N.).

    Als zulässiger Maßstab für das Emissionsverhalten eines Betriebes oder einer Anlage, der als Eigenschaft im Sinne von § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO in einem Bebauungsplan festgesetzt werden kann, ist der sog "immissionswirksame flächenbezogene Schalleistungspegel" (IFSP) in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt; der festgesetzte Grenzwert enthält für jede künftige Schallquelle die verbindliche planerische Schranke des anteiligen Immissionskontingents, das sich aus der Differenz zwischen dem Emissionswert und dem Abstandsmaß ergibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.01.1998, a.a.O., RdNr. 7).

  • BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04

    Eingeschränktes Gewerbegebiet; Baugebietstyp; Geschäfts-, Büro- und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 194/12
    Die Vielgestaltigkeit, durch die Gewerbegebiete gekennzeichnet sind, äußert sich gerade in der typischen Funktion, neben Betrieben des produzierenden und des verarbeitenden Gewerbes auch Betrieben des Dienstleistungsgewerbes sowie weiteren nicht erheblich belästigenden gewerblichen Nutzungen wie Lagerhäusern und Lagerplätzen (Abs. 2 Nr. 1) und Tankstellen (Abs. 2 Nr. 3) als Standort zu dienen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 08.11.2004 - BVerwG 4 BN 39.04 -, NVwZ 2005, 324 [326], RdNr. 21, m.w.N.).

    Die Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets wird nicht dadurch angetastet, dass auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 BauNVO aus dem Spektrum der nach § 8 Abs. 2 BauNVO an sich zulässigen gewerblichen Nutzungen einzelne Nutzungsarten ausgeschlossen werden (BVerwG, Beschl. v. 08.11.2004, a.a.O., RdNr. 22, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 3 S 2094/13

    Sondergebietsfestsetzung; Biogasanlage; Bewertung des Abwägungsmaterials;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 194/12
    Wird ein Bauleitplan erneut bekannt gemacht, ist die Frist zur Rüge von Mängeln aber bereits verstrichen, die dem Plan in seiner ursprünglichen Fassung anhafteten, können diese Mängel auch dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn sie im Rahmen von ergänzenden Verfahren nicht geheilt worden sind; hiervon ausgenommen sind nur Rügen in Bezug auf solche Belange, die in den ergänzenden Verfahren erstmals oder erneut abgewogen oder gar zum Anlass neuer Festsetzungen genommen worden sind (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 21.04.2015 - 3 S 2094/13 -, BauR 2015, 1293 [1295], RdNr. 54 in juris, m.w.N.).(Rn.185).

    Wird ein Bauleitplan erneut bekannt gemacht, ist die Frist zur Rüge von Mängeln aber bereits verstrichen, die dem Plan in seiner ursprünglichen Fassung anhafteten, können diese Mängel auch dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn sie im Rahmen von ergänzenden Verfahren nicht geheilt worden sind; hiervon ausgenommen sind nur Rügen in Bezug auf solche Belange, die in den ergänzenden Verfahren erstmals oder erneut abgewogen oder gar zum Anlass neuer Festsetzungen genommen worden sind (vgl. VGH BW, Urt. v. 21.04.2015 - 3 S 2094/13 -, BauR 2015, 1293 [1295], RdNr. 54 in juris, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2003 - 3 S 2827/02

    Zur Wirkung einer Befreiung von den Verboten des § 42 BNatSchG auf die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 194/12
    Die technischen Normen der DIN 5034-1 können als Orientierungshilfen in der Weise herangezogen werden, dass bei Gewährleistung der darin empfohlenen Mindestbesonnungsdauer eine unzumutbare Beeinträchtigung der Wohnnutzung durch Verschattung im Regelfall nicht vorliegt; sie dürfen daher einer Planung zugrunde gelegt werden (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 15.12.2003 - 3 S 2827/02 -, juris, RdNr. 82).(Rn.176).

    Sie können aber als Orientierungshilfen in der Weise herangezogen werden, dass bei Gewährleistung der darin empfohlenen Mindestbesonnungsdauer eine unzumutbare Beeinträchtigung der Wohnnutzung durch Verschattung im Regelfall nicht vorliegt; sie dürfen daher einer Planung zugrunde gelegt werden (vgl. VGH BW, Urt. v. 15.12.2003 - 3 S 2827/02 -, juris, RdNr. 82).

  • OVG Niedersachsen, 06.08.2013 - 1 KN 217/11

    Anordnung der Bekanntmachung eines Bebauungsplanes durch den Bürgermeister und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 194/12
    Da sich häufig erst nach Inbetriebnahme einer Anlage feststellen lässt, ob tieffrequente Geräusche tatsächlich auftreten, kann die Bewältigung dieses Problems in der Regel dem Vorhabenzulassungsverfahren vorbehalten bleiben (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 06.08.2013 - 1 KN 217/11 -, ZfBR 2014, 64 [68], RdNr. 74 f. in juris), in dem über ggf. erforderliche Minderungsmaßnahmen nach Nr. 7.3 der TA Lärm zu befinden ist.(Rn.159).

    Da sich häufig erst nach Inbetriebnahme einer Anlage feststellen lässt, ob tieffrequente Geräusche tatsächlich auftreten (vgl. Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. IV, 3.1 TA Lärm, Nr. 7 RdNr. 34, m.w.N.), kann die Bewältigung dieses Problems in der Regel dem Vorhabenzulassungsverfahren vorbehalten bleiben (vgl. NdsOVG, Urt. v. 06.08.2013 - 1 KN 217/11 -, ZfBR 2014, 64 [68], RdNr. 74 f. in juris), in dem über ggf. erforderliche Minderungsmaßnahmen nach Nr. 7.3 der TA Lärm zu befinden ist.

  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 194/12
    Die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist dann gegeben, wenn der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den zur Prüfung gestellten Rechtssatz in einem subjektiven Recht verletzt wird; an dieser Möglichkeit fehlt es, wenn Rechte des Antragstellers unter Zugrundelegung des Antragsvorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.2011 - BVerwG 4 CN 1.10 -, BVerwGE 140, 41 [45], RdNr.12, m.w.N.).

    Auf diese Weise vermittelt das bauplanungsrechtliche Abwägungsgebot den Grundeigentümern der Umgebung des Plangebiets einen eigentumsrechtlichen Drittschutz, soweit die planbedingten Beeinträchtigungen in einem adäquat-kausalen Zusammenhang mit der Planung stehen und nicht von geringfügiger Art sind (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 16.06.2011, a.a.O., RdNr. 15, 19, m.w.N.).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 194/12
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens ist dem Abwägungsgebot genügt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (BVerwG, Urt. v. 05.07.1974 - BVerwG IV C 50.72 -, DVBl 1974, 767 [770]; Urt. v. 01.11.1974 - BVerwG IV C 38.71 -, BVerwGE 47, 144 [146]).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 194/12
    Diese sind allerdings nur tagsüber schutzwürdig (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.03.2006 - BVerwG 4 A 1075/04 -, BVerwGE 125, 116 [242], RdNr. 362).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und

  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

  • BVerwG, 14.06.2012 - 4 CN 5.10

    Bebauungsplan; Festsetzung der Grundfläche; Fehler im Abwägungsvorgang; Hinweis

  • BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 42.09

    Ergänzendes Verfahren; erneute Auslegung; Bebauungsplanentwurf; flächenbezogener

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2012 - 2 D 38/11

    Gewerbegebietsausweisung auf dem Gelände einer ehemaligen Zuckerfabrik im

  • BVerwG, 19.01.2012 - 4 BN 35.11

    Anforderungen an die Fristwahrung nach § 215 BauGB

  • BVerwG, 02.10.2013 - 4 BN 10.13

    Immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel als Emissionsgrenzwerte;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 2 D 27/11

    Beteiligtenfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich einer

  • BVerwG, 12.06.2008 - 4 BN 8.08

    Verletzung des Abwägungsgebots hinsichtlich der Zunahme der Lrämbelastung nicht

  • VGH Bayern, 18.07.2014 - 1 N 13.2501

    Bebauungsplan als Grundlage für Mittenwalder Hotel wirksam

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2014 - 3 S 1227/12

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Gewerbegebiets:

  • BVerwG, 20.04.2010 - 4 BN 17.10

    Gebot der Konfliktbewältigung; zulässige Konfliktverlagerung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11

    Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2014 - 8 S 1353/12

    Normenkontrolle: Lauf der Jahresfrist des § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB

  • BGH, 07.02.1985 - III ZR 179/83

    Grundstücksverkauf durch Gemeinde: Zivilrechtliche Bindung des Erwerbers an noch

  • VGH Bayern, 19.06.2009 - 1 N 07.1552

    Zur Anwendung der Vorschrift des § 215 Abs. 1 Nr. 3 BauGB 2004 über das

  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 15 N 09.693

    Immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (Bestimmtheit,

  • VGH Bayern, 16.12.2003 - 14 CS 03.2669
  • BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze;

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 15 CS 17.2523

    Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Mittelgarage"

    Auch mit dieser Studie, nach der jedenfalls für einen Zwischenstand der Bauleitplanung eine erhebliche Zusatzverschattung im Vergleich zum Altbestand nicht konstatiert wurde, hat sich der Antragsteller nicht auseinandergesetzt (zur Heranziehung der DIN 5034-1 als Orientierungshilfe zur Beurteilung der Frage der Zumutbarkeit von Verschattungen durch neue Baukörper vgl. OVG LSA, U.v. 21.10.2015 - 2 K 194/12 - BauR 2016, 626 = Rn. 176 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.05.2018 - 15 N 17.1175

    Normenkontrolle - Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (insb.

    - wegen einer unzumutbaren Verschattung seiner Grundstücke und Beeinträchtigung seiner Photovoltaikanlagen (vgl. BayVGH, U.v. 31.1.2013 - 1 N 11.2087 - juris Rn. 42 ff.; U.v. 18.7.2014 - 1 N 13.2501 - BayVBl. 2015, 166 = juris Rn. 20 ff.; U.v. 28.7.2016 - 1 N 13.2678 - BRS 84 Nr. 47; OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 21.10.2015 - 2 K 194/12 - BauR 2016, 626 = juris Rn. 173 ff.; VGH B-W, U.v. 15.12.2003 - 3 S 2827/02 - juris Rn. 82; vgl. auch BayVGH, B.v. 3.6.2016 - 1 CS 16.747 - juris Rn. 8; vgl. auch die Erwägungen des Senats im vorangegangenen Beschwerdeverfahren BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris Rn. 28 m.w.N.) sowie.
  • VGH Bayern, 09.12.2016 - 15 CS 16.1417

    Erfolgloser Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung für

    Selbst wenn ihre Grundstücke im Winter (Stichtag 21. Dezember) am Nachmittag (15.00 Uhr) durch die Gebäude auf dem Baugrundstück vollständig verschattet würden, wäre dies angesichts der beschränkten Dauer der Beeinträchtigung für sie nicht unzumutbar (vgl. BayVGH, U. v. 18.7.2014 - 1 N 13.2501 - BayVBl 2015, 166 = juris Rn. 26; OVG SA, U. v. 21.10.2015 - 2 K 194/12 - BauR 2016, 626 = juris Leitsatz 10 und Rn. 176; vgl. auch Nr. 4.4 Satz 4 der DIN 5034-1 Teil 1).
  • VGH Hessen, 09.04.2019 - 3 C 1453/16

    Überplanung einer Gemengelage und Lärmschutz

    Dies entspricht der einschlägigen Rechtsprechung (VGH München, Urteil vom 04.08.2017 - 9 N 15.378 -, juris Rdnr. 91; OVG Magdeburg, Urteil vom 21.10.2015 - 2 K 194/12 -, juris Rdnr. 141).
  • VG Magdeburg, 14.05.2021 - 4 B 67/21

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Einstellung der Bauarbeiten gegen öffentlichen

    Sie können aber als Orientierungshilfen in der Weise herangezogen werden, dass bei Gewährleistung der darin empfohlenen Mindestbesonnungsdauer eine unzumutbare Beeinträchtigung der Wohnnutzung durch Verschattung im Regelfall nicht vorliegt (OVG LSA, Urteil vom 21.10.2015 - 2 K 194/12 -, juris Rn. 176).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 K 7/16

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Abwehr von Konkurrenz

    Auf diese Weise vermittelt das bauplanungsrechtliche Abwägungsgebot den Grundeigentümern der Umgebung des Plangebiets einen eigentumsrechtlichen Drittschutz, soweit die planbedingten Beeinträchtigungen in einem adäquat-kausalen Zusammenhang mit der Planung stehen und nicht von geringfügiger Art sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.2011 - BVerwG 4 CN 1.10 -, a.a.O. RdNr. 15, 19; Urt. d. Senats v. 21.10.2015 - 2 K 194/12 -, juris RdNr. 93).
  • VG Osnabrück, 07.02.2017 - 2 B 23/16

    Aufschiebende Bedingung; Beurteilungspegel; Emissionskontingent;

    Das Emissionskontingent ist mithin ein Emissionswert, der den Pegel der Schallleistung bezeichnet, die bei gleichmäßiger Verteilung sowie bei ungehinderter Abstrahlung und ungehinderter verlustloser Schallausbreitung je Quadratmeter höchstens abgestrahlt werden darf (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.10.2015 - 2 K 194/12 -, juris).
  • VG Schleswig, 15.06.2021 - 2 B 21/21

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch)

    Das Emissionskontingent ist mithin ein Emissionswert, der den Pegel der Schallleistung bezeichnet, die bei gleichmäßiger Verteilung sowie bei ungehinderter Abstrahlung und ungehinderter verlustloser Schallausbreitung je Quadratmeter höchstens abgestrahlt werden darf (vgl. OVG Magdeburg, Urt. v. 21.10.2015 - 2 K 194/12 -).
  • VGH Hessen, 19.11.2020 - 4 C 1813/19

    Baurecht - Bebauungsplan Großmannswiese, Vor dem Holz, Hammerberg, 4. Änderung

    Nur so hätte ermittelt werden können, welche Lärmemissionen einem ansässigen Betrieb "zustehen"; dabei wären zudem für noch ungenutzte Grundstücke fiktive Emissionswerte im Rahmen der üblichen gewerblichen Nutzung zu berücksichtigen gewesen (ebenso für den Fall der Festsetzung von Emissionskontingenten: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Oktober 2015 - 2 K 194/12 -, juris Rdnr. 1).
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